An die Stelle der Vergangenheitsbewältigung ist immer klarer die Vergangenheitsbewahrung getreten. Sie beginnt mit der Einsicht in die Unbeendbarkeit der Schuld und die Irreparabilität des Schadens, für den es keine Wiedergutmachung und Versöhnung gibt - nur die Solidarität in der Erinnerung.

2015: Grünanger ist archäologische Bodenfundstelle

BODENFUNDE AM GRÜNANGER AUS DER ZEIT DES NS-TERRORS UNTERLIEGEN DEM DENKMALSCHUTZGESETZ!

Im Juli 2015 wurde vom Bundesdenkmalamt (BDA) auf Grund der vom SMZ zur Verfügung gestellten Luftbildanalysen und anderer Gutachten der gesamte Grünanger und die nähere Umgebung als archäologische Bodenfundstätte im Flächenwidmungsplan der Stadt Graz eingetragen.

Damit ist nach drei Jahren Aufklärungsarbeit mit der genauen Bezeichnung des von den NS-Verbrechen kontaminierten Ortes ein wichtiger symbolischer Schritt des Gedenkens gesetzt. Die Zone umfasst im Norden das Areal der Seifenfabrik mit den östlichen Brachflächen bis zur Kirchnerkaserne, erstreckt sich nach Süden entlang des Murufers bis zum Petersbach weiter zur Ziehrerstrasse, welche die östliche Grenze bildet. Vom Gelände der NMS-Renner im ehemaligen Lagerbereich geht es entlang der Willi-Thalerstrasse zurück zur nördlichen Grenze.

Damit ist unmissverständlich festgestellt, dass Bodenfunde aus der Zeit des NS-Terrors in diesem Gebiet dem Denkmalschutzgesetz unterliegen.

Im Gesetzestext §8.(3) wird klargestellt,

...Wer vorsätzlich Fundmeldungen gemäß Abs.1 unterlässt oder unrichtig erstattet ... den Zustand einer Fundstelle oder der aufgefundenen Gegenstände entgegen den Bestimmungen des § 9 Abs.1 verändert, die Sicherung und Bergung von Funden sowie sonstiger Maßnahmen gemäß § 9 Abs.2 unterlässt oder zu vereiteln sucht,... Fundgegenstände nicht zur Verfügung stellt, bzw. ... vorgesehene Auskünfte und Meldungen nicht oder unrichtig erstattet, ... sowie die vorgesehene Überwachung durch das Bundesdenkmalamt zu behindern oder zu vereiteln sucht ... mit bis zu 5000 E zu bestrafen ist.

14. Februar 2017