An die Stelle der Vergangenheitsbewältigung ist immer klarer die Vergangenheitsbewahrung getreten. Sie beginnt mit der Einsicht in die Unbeendbarkeit der Schuld und die Irreparabilität des Schadens, für den es keine Wiedergutmachung und Versöhnung gibt - nur die Solidarität in der Erinnerung.

2007: Gedenktagung: "60 Jahre Nürnberger Ärzteprozesse - Kontinuität und Bruch in der Medizingeschichte"

Am 11. September 2007 fand eine Tagung des SMZ mit Referaten von Heimo Halbrainer, Rainer Possert, Winfried R. Garscha, Werner Vogt, Gabriele Czarnowski und Michael Hubenstorf statt. Bei dieser Tagung wurden neben einer historischen Auseinandersetzung mit der Thematik auch aktuelle Fragen der medizinischen Ethik, die damit zusammenhängen, diskutiert.

Zusammenfassung der Gedenktagung von Dr. Inge Zelinka-Roitner:

Die beiden Vereine CLIO und SMZ Liebenau luden am 11. September 2007 zu einer äußerst informativen und spannenden Veranstaltung im Gedenken an den Nürnberger Ärzteprozess, der am 20. August 1947 mit zahlreichen Todesurteilen geendet hatte. Verurteilt worden waren Ärzte und medizinisches Personal, denen man Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen nachgewiesen hatte. Sechs Referenten verschiedener Disziplinen beleuchteten die Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven. Als Schauplatz der Veranstaltung diente ein ebenfalls geschichtsträchtiger Ort – das Grazer Stadtmuseum. Die eindrucksvolle Eröffnung gestaltete das Quartetto Kalliopemit einer Aufführung eines Werkes von Viktor Ullmann, das dieser nach seiner Deportation in Theresienstadt komponiert hatte.

Nach der offiziellen Begrüßung durch Gesundheitsstadträtin Wilfriede Monogioudis und Landessanitätsdirektor Hofrat Dr. Odo Feenstra eröffnete Rainer Possert, praktischer Arzt und Obmann des SMZ Liebenau, die Tagung. Possert sprach zunächst über seine medizinische Ausbildung, die ihn immer wieder in Kontakt mit den Spuren der verbrecherischen Ärzte des NS-Regimes gebracht hatte. Dem gegenüber stand stets das notorische Schweigen der offiziellen Ärzteschaft und der medizinischen Fakultäten. So berichtete Possert etwa, dass an seinem Studienort Innsbruck Helmut Scharfetter Psychiatrie gelehrt hatte, welcher auch zu jener Zeit Vorstand der Universitätsklinik für Psychiatrie gewesen sei, als 233 PatientInnen aus der sich unmittelbar in der Nähe befindlichen Heilanstalt Hall zur Ermordung nach Hartheim und Niederhart transportiert worden waren. Bei den Vorbereitungen für die Tagung stieß Possert auch auf den renommierten Arzt Alfred Pischinger. Dieser war bereits im Jahre 1933 der NSDAP beigetreten und war unter anderem von 1941 bis 1945 Mitglied des Erbobergerichtshofes, außerdem SA Sanitäts-Obersturmführer, förderndes Mitglied der SS und Lektor der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums. Nichts destotrotz wurde Pischinger 1958 ordentlicher Professor in Wien. Außerdem hatte das Ludwig-Boltzmann-Institut für Akupunktur, an dem auch Possert seine Ausbildung absolvierte, noch bis 1998 einen wohl dotierten „Alfred-Pischinger-Preis“ verliehen.

Heimo Halbrainer vom Verein CLIO schilderte ebenfalls seinen persönlichen Zugang zum Nürnberger Ärzteprozess: Als Student hatte er den ehemaligen Widerstandskämpfer Franz Jauk kennengelernt, der ihm seine Erlebnisse im KZ Dachau schilderte, wo er als Häftling im Laboratorium der Versuchsstation „Ahnenerbe“ geheimen Menschenversuchen hatte beiwohnen müssen. In seinen Forschungen stellte sich Halbrainer die Frage, wie es dazu kommen hatte können, dass Ärzte und Pflegepersonal zu Mördern wurden. Mitscherlich und Mielke, die den Nürnberger Ärzteprozess dokumentierten, analysierten, dass sich bei den geschilderten Verbrechen fanatische wissenschaftliche Wahrheitssuche mit einem diktatorischen Regime verband, das alle Verbrechen deckte. Bereits im Jahre 1942 waren Informationen über Menschenversuche und Euthanasie ins Ausland gelangt; 1945 musste man die Verbrechen daher zur Anklage bringen. Die Alliierten standen aber vor einem ethischen Konflikt: Einerseits wollten sie von den Ergebnissen der deutschen Kriegsforschung profitieren, andererseits war ihnen aber bewusst, dass einige dieser Ergebnisse nur durch die Versuche an Häftlingen hatten erreicht werden können. Sollte man nun die Ärzte und Wissenschaftler verhaften oder sie zu Kooperationspartnern machen, welche ihr Wissen mitteilen würden?

Nürnberger Kodex als Konsequenz der medizinischen NS-Verbrechen

Auch Rainer Possert verwies auf ethische Fragen, die mit der Aushöhlung des 1947 erstellten Nürnberger Kodex verbunden seien: Im Nürnberger Kodex wurde eindeutig klargestellt, dass jedes Experiment an Menschen an den „informed consent“ der Versuchsperson gebunden sein muss. Das bedeutet, jede Person, die an medizinischen Versuchen teilnimmt, muss ihre freiwillige, informierte und persönliche Einwilligung nach bestmöglicher Aufklärung geben. Von der pharmazeutischen Industrie wird dies jedoch nicht einfach so hingenommen: Vor allem in Entwicklungsländern werden unzählige Testpersonen, die aufgrund mangelnder Alphabetisierung kaum aufgeklärt sind, für Versuchsreihen herangezogen, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. Auch in den Deklarationen der World Medical Association (so etwa in Hongkong 1989) wurde versucht, die Klarheit des Informed Consent aufzulösen und stattdessen in Ethik-Kommissionen Ausnahmeregelungen zu Forschungen an nicht einwilligungsfähigen Personen durchzusetzen. Im zweiten Teil seines Vortrags schilderte Possert einige Menschenversuche im Detail. Gerade als Mediziner, so Possert, habe man ja einen Eid darauf geschworen, Leben zu schützen und zu retten und es sei daher unverständlich, wie man als Arzt solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit hatte begehen können. Beispielhaft für diese Verbrechen waren die Unterdruckversuche, die man im Auftrag der Luftwaffe durchgeführt hatte. Etwa 200 Häftlinge wurden Opfer dieser Experimente, 70 bis 80 von ihnen starben unmittelbar daran. Auch berichtete ein Zeuge vor dem Nürnberger Tribunal über ein weiteres Experiment im Auftrag der Luftwaffe, die sogenannten „Trockenfrierversuche“: „Der Häftling wurde abends nackt auf eine Bahre vor den Block gestellt. Er wurde stündlich mit einem Kübel kalten Wassers übergossen. Diese Versuchsperson lag bis morgens unter diesen Umständen im Freien. [...] Anfänglich hatte Rascher verboten, dass diese Versuche ohne Narkose gemacht würden. Die Versuchspersonen hatten aber dermaßen geschrien, dass es unmöglich war für Dr. Rascher, diese Versuche ohne Narkose weiterzuführen.“ Etwa 300 KZ-Insassen wurden zu diesen Experiment en herangezogen, 80 bis 90 von ihnen haben die Versuche nicht überlebt.

Nationalsozialistische Euthanasie in Österreich nach 1945 geahndet

Der Historiker Winfried R. Garscha berichtete über die Ärzteprozesse vor österreichischen Volksgerichten,in denen es nicht so sehr um die Versuche an Häftlingen, sonder eher um di e nationalsozialistische Euthanasie ging. In Österreich schuf man in diesem Zusammenhang im Jahr 1945 zwei Verfassungsgesetze: das NS-Verbotsgesetz und das NS-Kriegsverbrechergesetz. Beide Gesetze wurden im späteren Nationalsozialistengesetz von 1947 den Wünschen der vier alliierten Besatzungsmächte entsprechend angepasst und neu gefasst. Das Kriegsverbrechergesetz führte eine Reihe von Straftatbeständen ein, die im österreichischen Strafgesetz entweder völlig unbekannt waren (wie die Verletzung der Menschenwürde oder die Denunziation) oder durch ihre Qualifizierung als „nationalsozialistische Verbrechen“ vor einem Volksgerichtshof verhandelt werden mussten. Die Euthanasieverbrechen nahmen unter diesen NS-Verbrechen eine besondere Rolle ein. Die Tatsache, dass Ärzte und medizinisches Personal töten, stellte eine Sensation dar. Die meisten Menschen wussten davon, viele hatten Angehörige verloren und es gab bereits während des NS-Regimes Untersuchungen darüber, die jedoch von oberster Stelle niedergehalten wurden. Man entschied, dass „das Vernichten lebensunwerten Lebens“ Geheimsache bleiben müsse. So musste man jede Anzeige wegen Euthanasie sofort nach Berlin melden, wosie dann fallen gelassen und der Beschuldiger („Denunziant“) ins KZ deportiert wurde. Nach Kriegsende wurden die Euthanasieverbrechen dann in Volksgerichtsverfahren behandelt, wie etwa folgendes Beispiel eines Schuldspruchs des Landesgerichts Wien im Oktober 1956 zeigt: Im Bezirk Lilienfeld (NÖ) hatte der Kreisleiter, ausgestattet mit der Befehlsgewalt eines Reichsverteidigungskommissars, einem Arzt befohlen, psychisch kranke Umsiedler aus Südtirol in der Kuranstalt Salzabad zu euthanasieren. Der Arzt hatte sich zunächst geweigert, die Euthanasie durchzuführen, ermordete aber schlussendlich die Zivilisten. Sowohl der Arzt, als auch der Kreisleiter wurden angeklagt und verurteilt. Die Anklage lautete auf „Schreibtischverbrechen mit Todesfolge“.

„Kritische Medizin“ findet Kronzeugen gegen Spiegelgrund-Täter Gross

Werner Vogt, Unfallchirurg und Publizist, schilderte seine persönlichen Erfahrungen mit dem berühmt-berüchtigten Heinrich-Gross-Prozess. Zu Beginn der 70-er Jahre gründete Vogt mit einer Gruppe von Ärzten und Sozialwissenschaftlern die „Kritische Medizin“, welche einen Paradigmenwechsel in der traditionellen Medizin einleiten wollte. Eines der Ziele dieser Gruppe war, die Medizin während der NS-Zeit näher zu beleuchten und die Rolle der Ärzte aufzudecken. Als Heinrich Gross als berühmter Psychiater im Jahr 1979 in Salzburg einen Vortrag zum Thema "Tötungsdelikte von Geisteskranken" halten sollte, meldete sich Vogt zu Wort und verlangte, Gross solle doch eher über seine eigenen Tötungsdelikte sprechen. Vogt beschuldigte Gross öffentlich, an der Tötung hunderter angeblich geisteskranker Kinder am Spiegelgrund beteiligt gewesen zu sein. Gross klagte daraufhin Vogt wegen Ehrenbeleidigung und gewann 1980 in erster Instanz. In zweiter Instanz wurde das Urteil aufgehoben und Vogt freigesprochen. Gross war nach dem Krieg zur Sozialdemokratie gewechselt und genoss prominente Schutzherrschaft. Als Primarius am Steinhof war er eben an jener Anstalt tätig, an der er etliche Jahre zuvor Kinder ermordet hatte. Als Gefängnisgutachter traf Gross 1975 durch Zufall auf einen seiner ehemaligen „Schützlinge“ am Spiegelgrund, Friedrich Zawrel, der ihn auch prompt wiedererkannte. Daraufhin schrieb Gross ein Gutachten, demzufolge Zawrel wegen seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nie mehr aus der Haft entlassen werden dürfe. Vogt und die Arbeitsgruppe „Kritische Medizin“ luden jedoch Zawrel als Kronzeugen zu ihrem Verfahren. Trotz jeder Menge belastenden Materials gegen Gross wurde erst im März 2000 das Verfahren gegen ihn eingeleitet, die Verhandlung jedoch wegen angeblicher Hirndemenz vertagt. Gross starb schließlich, bevor er verurteilt werden konnte. Dies, so Vogt, sage viel aus über den Zustand der Republik. Sozialdemokratie, ÖVP, Kirche, Ärztekammer, Universitäten - sie alle hätten geschwiegen. Als Resümee gibt Vogt zu bedenken, dass selbst eine akribische wissenschaftliche Aufarbeitung eines Themas nichts nütze, wenn der politische Wille zu Einsicht und Wiedergutmachung fehle.

NS-Menschenversuche an Grazer Frauenklinik

Die Germanistin und Politikwissenschaftlerin Gabriele Czarnowski beschäftigte sich in ihrem Vortrag mit medizinischen Verbrechen und missbräuchlichen medizinischen Eingriffen an lebenden Patient innen. Fokus des Referats waren die Hintergründe des Ermittlungsverfahrens gegen den Gynäkologen Prof. Karl Ehrhardt, welcher von 1939 bis 1945 der Universitätsfrauenklinik Graz vorgestanden hatte. Die Anklage gegen ihn hatte auf „schwerste ärztliche Kunstfehler [...], mangelhaftes Können und wissenschaftliche Experimente an Schwangeren (besonders Ausländerinnen), mit teilweise tödlichem Ausgang, teils mit schwersten gesundheitlichen irreparablen Schäden“ gelautet. Der Prozess gegen Ehrhardt begann im März 1946 und wurde schließlich im Jahre 1954 wegen Verjährung eingestellt. Ehrhardt hatte sich nämlich gegen Kriegsende nach Bayern abgesetzt, was zu einer Verschleppung und schließlich zur Einstellung des Verfahrens gegen ihn führte. Ehrhardt kam von der operativ konservativen Klinik in Frankfurt/ Main und war im Jahre 1939 aus politischen Gründen auf die gynäkologische Lehrkanzel in Graz berufen worden. Als neuer Chef beherrschte er die fortschrittlichen Operationsmethoden der Wiener Schule nicht, was ihm Kritik von Seiten seiner österreichischen Assistenten eintrug. Bereits im Jahr e 1940 und dann 1941 untersuchten zwei Kommissionen die Vorwürfe um Ehrhardts mangelnde Operationskenntnisse. Da er jedoch politisch geschützt war, blieb er Vorstand der Frauenklinik, wogegen die Ankläger zum Kriegsdienst eingezogen wurden. Um seine Defizite durch „Übung“ zu beheben, operierte Ehrhardt an lebenden Menschen und führte vor allem an Ostarbeiterinnen Zwangsabtreibungen aus rassischen Gründen durch. Oft kam es dabei zu zusätzlichen operativen Eingriffen wie Sterilisationen. Ehrhardt führte zu „Übungszwecken“ aber auch lebensgefährliche Eingriffe wie operative „Darstellungen beider Harnleiter“ oder die „Präparierung der Gebärmutterarterie“ durch. Czarnowski stellte die These auf, dass Ehrhardt nicht nur zu Übungszwecken operierte, sondern dass er bestimmte Operationen – etwa die Hysterotomia anterior und den Schuchardtschnitt – mit dem Zweck durchführte, die Leibesfrüchte mit der Plazenta unverletzt zu gewinnen, um sie für seine Forschungen im Bereich Fetographie nutzen zu können.. Bereits seit 1931 hatte Erhardt Experimente zur röntgenologischen Sichtbarmachung von Plazenta und Fötus durchgeführt und die Ergebnisse publiziert. Auch der von Rainer Possert erwähnte Alfred Pischinger hatte sich an den Experimenten Ehrhardts beteiligt. Pischinger entschied als Richter am Grazer Erbgesundheitsobergericht außerdem über Zwangssterilisationen nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“.

Quo vadis, Medizin?

Als letzter Referent berichtete Michael Hubenstorf dem – trotz später Stunde noch äußerst interessierten – Publikum von den Bruchlinien in der österreichischen Medizingeschichte des 20. Jahrhunderts. Die erste Zäsur erfolgte 1938, als man die jüdischen Ärzte eliminierte: Diese Maßnahme betraf zwei Drittel der Wiener Ärzteschaft und rund die Hälfte der Hochschullehrer der Medizin. Auch die alten „vaterländischen“ Ärzte (Katholische, Mitglieder des CV etc.) wurden entlassen, jedoch nach 1945 wieder eingesetzt. Hubenstorf untersuchte in seinen Forschungen den Zusammenhang zwischen Religion, Geschlecht und Zugehörigkeit zur NSDAP und stellte dabei fest, dass die katholisch en Ärzte in den Organisationen der NSDAP unterrepräsentiert und „gottgläubige“, d.h. konfessionslose deutlich überrepräsentiert waren. Je höher man als Arzt in der NS-Hierarchie aufstieg, desto eher war man aus der Kirche ausgetreten. Katholische Ärzte waren kaum Mitglieder bei SA und SS. Frauen waren in den NS-Organisationen deutlich weniger vertreten als Männer, abgesehen davon, dass einige Organisationen ja nur männliche Mitglieder aufnahmen. Für Deutschland, so Hubenstorf, gäbe es zudem signifikante Ergebnisse, dass Protestanten häufiger der NSDAP nahegestanden hätten als Katholiken. In Österreich waren 34% der Ärzte Mitglied bei der NSDAP und 8,2% Mitglied bei der SS, wobei die Steiermark mit 40% NSDAP-Mitgliedern etwas über dem Nationalen Durchschnitt lag. KZ-Ärzte gab es in Österreich relativ wenig, die meisten von ihnen waren sehr jung und noch schlecht ausgebildet. Die zweite Bruchlinie in der Medizingeschichte fand man 1945: Rund drei Viertel der Hochschullehrer an der Wiener medizinischen Fakultät wurde aufgrund der Parteizugehörigkeit außer Dienst gestellt, viele Ärzte begannen in diesem Jahr mit ihrer gesamten Familie Selbstmord, andere flohen in die westlichen Besatzungszonen. Einige Ärzte waren in Haft oder interniert oder hatten Berufsverbot und arbeiteten als Hilfskräfte in verschiedenen Betrieben. Die Wiener Ärztezahl sank im Mai 1945 auf 450 ersonen und stieg dann im Herbst wieder auf ca. 1800. Vor allem für Forschung und Lehre war diese Situation prekär, was man mitunter dadurch zu kompensieren versuchte, dass man die politisch problematische Vergangenheit einiger Ärzte verschwieg. Nach 1945 kam es zu einem Elitenaustausch, indem die fachlich bisweilen durchaus qualifizierten NS-Mediziner abgesetzt und durch die im Jahr 1938 entlassenen „Katholischen“ und CV-Mitglieder ersetzt wurden. Um das Jahr 1955 kam es allerdings zu einer neuerlichen Bruchlinie in der Medizingeschichte: die CV-Dominanz unter der Ärzteschaft schwindet und die 1945 entlassenen Ärzte beginnen wieder, in unterschiedlichsten medizinischen Bereichen zu arbeiten. Der durchschnittliche Nazi-Arzt, so Hubenstorf, erreicht kaum mehr prominente Bedeutung; die meisten eröffnen eine Privat- oder Kassenpraxis, Schwerst-Belastete gehen zum Teil in die Pharmaindustrie. In der Steiermark erringen allerdings viele der 1945 entlassenen Ärzte leitende Positionen im Ambulatorium der GKK. Ein Teil der Nazi-Ärzte wird in die Parteiorganisationen der Ärztekammer integriert, und ein nicht unerheblicher Anteil findet Aufnahme in den FPÖ-Ärzteverbänden. Zumindest quantitativ, so Hubenstorf, sei die Entnazifizierung in Österreich jedoch erfolgreich gewesen. In der Diskussion fand man auf Seiten des Publikums vor allem Beklemmung über die unmenschlichen Versuche, die an der Grazer Gynäkologie durchgeführt worden waren. Unverständnis herrschte auch darüber, dass die Ergebnisse der „Forschung am Menschenmaterial“ (wie etwa die des Gynäkologen Hoff) nach dem Krieg noch publiziert werden konnten. Alle TeilnehmerInnen der Veranstaltung waren sich darüber einig, dass die Geschichte der Nürnberger Prozesse und vor allem die ethischen Konsequenzen, die man heute daraus ziehen muss, noch lange nicht aufgearbeitet sind. Man kam daher überein, eine Folgeveranstaltung zu diesem Thema durchzuführen.

Weitere Informationen unter:

Radiobeitrag: 60 Jahre Nürnberger Ärzteprozess- Kontinuität und Bruch in der Medizingeschichte

21. Februar 2017